Wann kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln? Alle Fristen im Überblick

Das Wichtigste in Kürze Deine Kfz-Versicherung wechselst du regulär zum Jahresende: Kündigung bis 30. November, neuer Vertrag ab 1. Januar. Läuft dein Vertrag nicht nach Kalenderjahr, gilt dein individueller Ablauftermin minus ein Monat. Jederzeit wechseln kannst du bei Beitragserhöhung, Schadenfall oder Fahrzeugwechsel (Sonderkündigungsrecht).

Die häufigste Frage rund um den Kfz-Wechsel ist nicht das „Wie”, sondern das „Wann”. Und die Antwort ist einfacher, als die meisten denken – wenn man die drei Grundregeln kennt. Dieser Ratgeber sortiert alle Termine, Fristen und Ausnahmen, damit du genau weißt, wann du handeln kannst.

Inhalt

Regelfall: Wechsel zum Jahresende (Stichtag 30. November)

Die meisten Kfz-Verträge in Deutschland laufen nach Kalenderjahr – vom 1. Januar bis 31. Dezember. Für diese Verträge gilt:

Wichtig: Es zählt der Zugang beim Versicherer, nicht das Absendedatum. Ein Brief, der am 30. November abgeschickt wird, aber erst am 2. Dezember ankommt, ist zu spät – der Vertrag verlängert sich dann automatisch um ein Jahr. Versende die Kündigung daher frühzeitig oder nutze den Kündigungsservice eines Vergleichsportals.

Übrigens: Die Beitragsrechnungen für das Folgejahr verschicken viele Versicherer im Oktober und November. Kommt mit der Rechnung eine Erhöhung, steht dir zusätzlich das Sonderkündigungsrecht zu – mehr dazu unten.

Ausnahme 1: Vertrag läuft nicht nach Kalenderjahr

Nicht jede Autoversicherung endet am 31. Dezember. Manche Verträge haben eine abweichende Hauptfälligkeit – etwa weil das Auto mitten im Jahr versichert wurde und der Vertrag ab diesem Datum jährlich läuft. In dem Fall:

Wo findest du deinen Termin? Im Versicherungsschein unter „Versicherungsbeginn” bzw. „Hauptfälligkeit” oder im Online-Kundenbereich deines Versicherers. Ein Blick genügt – und du weißt, ob der klassische Stichtag für dich gilt.

Ausnahme 2: Unterjähriger Wechsel per Sonderkündigung

Du musst nicht auf den Vertragsablauf warten, wenn einer dieser Gründe vorliegt:

Alle Details: Sonderkündigung der Kfz-Versicherung.

Ausnahme 3: Fahrzeugwechsel – freie Wahl

Kaufst du ein anderes Auto (Neu- oder Gebrauchtwagen), gilt die alte Police nicht mehr – das neue Fahrzeug musst du ohnehin neu versichern. In dem Moment bist du frei: Du kannst jeden Anbieter am Markt wählen, unabhängig von Fristen und Stichtagen. Deine Schadenfreiheitsklasse nimmst du mit, sie wird auf den neuen Vertrag übertragen.

Beim Verkauf deines Autos geht der bestehende Vertrag auf den Käufer über (§ 95 VVG), der ihn aber innerhalb eines Monats kündigen kann. Als Verkäufer meldest du den Verkauf unverzüglich dem Versicherer.

Alle Wechsel-Termine in einer Tabelle

SituationKündigen bisWechsel zum
Standard-Vertrag (Kalenderjahr)30. November1. Januar
Abweichende Hauptfälligkeit1 Monat vor AblaufdatumAblaufdatum + 1 Tag
Beitragserhöhung1 Monat nach Zugang des SchreibensTag der Erhöhung (rückwirkend)
Schadenfall1 Monat nach Regulierung/AblehnungEnde des Versicherungsjahres bzw. der Haftung
Fahrzeugwechseljederzeit (altes Auto abmelden)sofort mit Neuzulassung
Saisonkennzeichen1 Monat vor SaisonendeBeginn der neuen Saison

Der ideale Zeitplan für deinen Wechsel

Damit nichts schiefgeht, empfehlen wir diesen Ablauf – getaktet auf den klassischen Jahreswechsel:

  1. Oktober: Tarife vergleichen. Die neuen Jahrestarife der Versicherer stehen dann fest. → Jetzt Vergleich starten
  2. Anfang November: Neuen Vertrag abschließen (Beginn 1.1.), Unterlagen prüfen.
  3. Bis Mitte November: Kündigung an den alten Versicherer schicken – nicht erst am 30.11.! → Kostenlose Kündigungsvorlage
  4. Dezember: Kündigungsbestätigung abwarten, SF-Klassen-Übertragung läuft automatisch.
  5. 1. Januar: Neuer Vertrag läuft. Fertig.

Autofahrer sollten vor einem Wechsel genau vergleichen, wie viel Geld sie tatsächlich sparen – unsere Beispielrechnung in der Wechsel-Anleitung zeigt, dass mehrere hundert Euro pro Jahr keine Seltenheit sind.

Häufige Fragen zu den Fristen

Kann man einfach jederzeit die Kfz-Versicherung wechseln? Nein – regulär nur zum Vertragsablauf. Jederzeit nur mit Sonderkündigungsgrund oder beim Fahrzeugwechsel.

Wann ist der beste Zeitpunkt zum Wechseln? Der Jahreswechsel (Vergleich im Oktober/November, Kündigung bis 30.11.). Nach einer Beitragserhöhung ist jeder Monat der richtige.

Kann man die Kfz-Versicherung immer zum 30.11. kündigen? Nur wenn dein Versicherungsjahr am 31.12. endet. Sonst gilt dein individueller Ablauftermin minus ein Monat.

In welchem Monat kann ich die Autoversicherung wechseln? In jedem – entscheidend ist der Vertragsablauf, nicht der Kalendermonat.

Was passiert, wenn ich den 30.11. verpasse? Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr – es sei denn, du hast einen Sonderkündigungsgrund oder wechselst das Fahrzeug.

Bekomme ich beim Wechsel eine neue eVB-Nummer? Nein, die brauchst du nur bei Zulassungsvorgängen. Der neue Versicherer meldet den Beginn elektronisch.

Den Termin nicht verpassen

Du möchtest nicht jedes Jahr selbst an den Stichtag denken? Trag dich in unsere kostenlose Kfz-Wechsel-Erinnerung ein: Anfang Oktober schicken wir dir eine Mail mit Countdown zum 30. November und der Kündigungsvorlage gleich dazu.

Zur kostenlosen Wechsel-Erinnerung & Vorlage

Weiterlesen: Kfz-Versicherung wechseln – die große Anleitung · Kündigen richtig gemacht · Sonderkündigung im Detail · Beitrag berechnen verstehen


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Stand: Juli 2026. Fachlich geprüft von Rudolf Adlmanninger, Versicherungsmakler.

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