Wann kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln? Alle Fristen im Überblick
Das Wichtigste in Kürze Deine Kfz-Versicherung wechselst du regulär zum Jahresende: Kündigung bis 30. November, neuer Vertrag ab 1. Januar. Läuft dein Vertrag nicht nach Kalenderjahr, gilt dein individueller Ablauftermin minus ein Monat. Jederzeit wechseln kannst du bei Beitragserhöhung, Schadenfall oder Fahrzeugwechsel (Sonderkündigungsrecht).
Die häufigste Frage rund um den Kfz-Wechsel ist nicht das „Wie”, sondern das „Wann”. Und die Antwort ist einfacher, als die meisten denken – wenn man die drei Grundregeln kennt. Dieser Ratgeber sortiert alle Termine, Fristen und Ausnahmen, damit du genau weißt, wann du handeln kannst.
Inhalt
- Regelfall: Wechsel zum Jahresende (Stichtag 30. November)
- Ausnahme 1: Vertrag läuft nicht nach Kalenderjahr
- Ausnahme 2: Unterjähriger Wechsel per Sonderkündigung
- Ausnahme 3: Fahrzeugwechsel – freie Wahl
- Alle Wechsel-Termine in einer Tabelle
- Der ideale Zeitplan für deinen Wechsel
- Häufige Fragen zu den Fristen
Regelfall: Wechsel zum Jahresende (Stichtag 30. November)
Die meisten Kfz-Verträge in Deutschland laufen nach Kalenderjahr – vom 1. Januar bis 31. Dezember. Für diese Verträge gilt:
- Kündigungsfrist: 1 Monat zum Vertragsende
- Stichtag: Deine Kündigung muss bis 30. November beim Versicherer eingegangen sein
- Wechseldatum: Der neue Vertrag beginnt am 1. Januar
Wichtig: Es zählt der Zugang beim Versicherer, nicht das Absendedatum. Ein Brief, der am 30. November abgeschickt wird, aber erst am 2. Dezember ankommt, ist zu spät – der Vertrag verlängert sich dann automatisch um ein Jahr. Versende die Kündigung daher frühzeitig oder nutze den Kündigungsservice eines Vergleichsportals.
Übrigens: Die Beitragsrechnungen für das Folgejahr verschicken viele Versicherer im Oktober und November. Kommt mit der Rechnung eine Erhöhung, steht dir zusätzlich das Sonderkündigungsrecht zu – mehr dazu unten.
Ausnahme 1: Vertrag läuft nicht nach Kalenderjahr
Nicht jede Autoversicherung endet am 31. Dezember. Manche Verträge haben eine abweichende Hauptfälligkeit – etwa weil das Auto mitten im Jahr versichert wurde und der Vertrag ab diesem Datum jährlich läuft. In dem Fall:
- Kündigungsfrist: 1 Monat zum jeweiligen Ablaufdatum (z. B. Vertragsende 31. März → Kündigung bis 28./29. Februar)
- Der 30. November spielt für dich keine Rolle
Wo findest du deinen Termin? Im Versicherungsschein unter „Versicherungsbeginn” bzw. „Hauptfälligkeit” oder im Online-Kundenbereich deines Versicherers. Ein Blick genügt – und du weißt, ob der klassische Stichtag für dich gilt.
Ausnahme 2: Unterjähriger Wechsel per Sonderkündigung
Du musst nicht auf den Vertragsablauf warten, wenn einer dieser Gründe vorliegt:
- Beitragserhöhung: Steigt dein Beitrag, ohne dass sich die Leistungen verbessern, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung außerordentlich kündigen – wirksam zum Zeitpunkt der Erhöhung. Als Erhöhung zählt auch ein Beitragssprung durch geänderte Typ- oder Regionalklassen. Wichtig: Eine bloße höhere Regionalklasse allein begründet nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht – entscheidend ist, ob sich dein Beitrag erhöht.
- Schadenfall: Nach der Regulierung eines Schadens (oder dessen Ablehnung) können beide Seiten innerhalb eines Monats kündigen.
- Saisonkennzeichen: Bei Saisonkennzeichen endet der Vertrag jeweils zum Ende der Saison – auch hier gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Saisonende.
Alle Details: Sonderkündigung der Kfz-Versicherung.
Ausnahme 3: Fahrzeugwechsel – freie Wahl
Kaufst du ein anderes Auto (Neu- oder Gebrauchtwagen), gilt die alte Police nicht mehr – das neue Fahrzeug musst du ohnehin neu versichern. In dem Moment bist du frei: Du kannst jeden Anbieter am Markt wählen, unabhängig von Fristen und Stichtagen. Deine Schadenfreiheitsklasse nimmst du mit, sie wird auf den neuen Vertrag übertragen.
Beim Verkauf deines Autos geht der bestehende Vertrag auf den Käufer über (§ 95 VVG), der ihn aber innerhalb eines Monats kündigen kann. Als Verkäufer meldest du den Verkauf unverzüglich dem Versicherer.
Alle Wechsel-Termine in einer Tabelle
| Situation | Kündigen bis | Wechsel zum |
|---|---|---|
| Standard-Vertrag (Kalenderjahr) | 30. November | 1. Januar |
| Abweichende Hauptfälligkeit | 1 Monat vor Ablaufdatum | Ablaufdatum + 1 Tag |
| Beitragserhöhung | 1 Monat nach Zugang des Schreibens | Tag der Erhöhung (rückwirkend) |
| Schadenfall | 1 Monat nach Regulierung/Ablehnung | Ende des Versicherungsjahres bzw. der Haftung |
| Fahrzeugwechsel | jederzeit (altes Auto abmelden) | sofort mit Neuzulassung |
| Saisonkennzeichen | 1 Monat vor Saisonende | Beginn der neuen Saison |
Der ideale Zeitplan für deinen Wechsel
Damit nichts schiefgeht, empfehlen wir diesen Ablauf – getaktet auf den klassischen Jahreswechsel:
- Oktober: Tarife vergleichen. Die neuen Jahrestarife der Versicherer stehen dann fest. → Jetzt Vergleich starten
- Anfang November: Neuen Vertrag abschließen (Beginn 1.1.), Unterlagen prüfen.
- Bis Mitte November: Kündigung an den alten Versicherer schicken – nicht erst am 30.11.! → Kostenlose Kündigungsvorlage
- Dezember: Kündigungsbestätigung abwarten, SF-Klassen-Übertragung läuft automatisch.
- 1. Januar: Neuer Vertrag läuft. Fertig.
Autofahrer sollten vor einem Wechsel genau vergleichen, wie viel Geld sie tatsächlich sparen – unsere Beispielrechnung in der Wechsel-Anleitung zeigt, dass mehrere hundert Euro pro Jahr keine Seltenheit sind.
Häufige Fragen zu den Fristen
Kann man einfach jederzeit die Kfz-Versicherung wechseln? Nein – regulär nur zum Vertragsablauf. Jederzeit nur mit Sonderkündigungsgrund oder beim Fahrzeugwechsel.
Wann ist der beste Zeitpunkt zum Wechseln? Der Jahreswechsel (Vergleich im Oktober/November, Kündigung bis 30.11.). Nach einer Beitragserhöhung ist jeder Monat der richtige.
Kann man die Kfz-Versicherung immer zum 30.11. kündigen? Nur wenn dein Versicherungsjahr am 31.12. endet. Sonst gilt dein individueller Ablauftermin minus ein Monat.
In welchem Monat kann ich die Autoversicherung wechseln? In jedem – entscheidend ist der Vertragsablauf, nicht der Kalendermonat.
Was passiert, wenn ich den 30.11. verpasse? Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr – es sei denn, du hast einen Sonderkündigungsgrund oder wechselst das Fahrzeug.
Bekomme ich beim Wechsel eine neue eVB-Nummer? Nein, die brauchst du nur bei Zulassungsvorgängen. Der neue Versicherer meldet den Beginn elektronisch.
Den Termin nicht verpassen
Du möchtest nicht jedes Jahr selbst an den Stichtag denken? Trag dich in unsere kostenlose Kfz-Wechsel-Erinnerung ein: Anfang Oktober schicken wir dir eine Mail mit Countdown zum 30. November und der Kündigungsvorlage gleich dazu.
→ Zur kostenlosen Wechsel-Erinnerung & Vorlage
Weiterlesen: Kfz-Versicherung wechseln – die große Anleitung · Kündigen richtig gemacht · Sonderkündigung im Detail · Beitrag berechnen verstehen
Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und keine individuelle Versicherungs- oder Rechtsberatung. Für die Tarifauswahl nutze den Vergleichsrechner oder wende dich an einen zugelassenen Versicherungsvermittler.
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Stand: Juli 2026. Fachlich geprüft von Rudolf Adlmanninger, Versicherungsmakler.