Kfz-Versicherung wechseln in Österreich: So geht’s richtig
Das Wichtigste in Kürze In Österreich hängt der Kündigungstermin der Haftpflicht am Zulassungsdatum: Gekündigt wird mit einem Monat Frist zum Ersten des Folgemonats – Beispiel: Zulassung am 2. Jänner → Kündigung zum 1. Februar, Schreiben am besten schon im Dezember weg. Die Kasko kündigst du zur Hauptfälligkeit – der Termin steht in deiner Polizze (meist der Monatserste nach der Zulassung, kann aber z. B. auch der 1. Jänner sein). Jederzeit möglich ist der Wechsel bei Prämienerhöhung, nach einem Schadenfall oder beim Fahrzeugwechsel. Dein Bonus-Malus bleibt erhalten.
Zwischen den Kfz-Tarifen der österreichischen Versicherer liegen bei vergleichbarer Leistung oft mehrere hundert Euro Prämie im Jahr. Trotzdem bleiben viele Autofahrer jahrelang beim selben Anbieter – aus Gewohnheit oder weil die Fristen unklar scheinen. Diese Anleitung erklärt den Wechsel nach österreichischem Recht (VersVG): verständlich, Schritt für Schritt, vom Makler geprüft.
Inhalt
- Wann lohnt sich der Wechsel in Österreich?
- Kündigungsfristen nach dem VersVG
- Außerplanmäßig wechseln: Prämienerhöhung, Schadenfall, Fahrzeugwechsel
- Bonus-Malus: dein Rabatt reist mit
- Der Wechsel in 3 Schritten
- Darauf solltest du beim Vergleich achten
- Häufige Fragen zum Wechsel
Wann lohnt sich der Wechsel in Österreich?
Ein Wechsel der Kfz-Versicherung lohnt sich in Österreich besonders in diesen Situationen:
- Prämienerhöhung: Der Versicherer erhöht die Jahresprämie, ohne dass sich deine Leistungen verbessern – dann hast du ein außerordentliches Kündigungsrecht.
- Lange Vertragsbindung ohne Vergleich: Tarife werden laufend neu kalkuliert. Wer seit Jahren nicht verglichen hat, zahlt erfahrungsgemäß oft 20–40 % zu viel.
- Veränderte Nutzung: Weniger Kilometer, anderer Fahrerkreis, Garage statt Straßenparkplatz – alles Faktoren, die deine Prämie senken können, wenn sie gemeldet werden.
- Fahrzeugwechsel: Beim neuen Auto bist du ohnehin frei in der Anbieterwahl.
Kündigungsfristen nach dem VersVG
In Österreich regelt das Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) die Kündigung. Die Kernregeln:
- Mindestlaufzeit: Einmal abgeschlossene Verträge können frühestens nach einem Jahr gekündigt werden.
- Ordentliche Kündigung Haftpflicht: Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung kündigst du mit einer Frist von einem Monat zum Ersten des Monats, der auf dein Zulassungsdatum folgt. Das Zulassungsdatum bestimmt also deinen persönlichen Kündigungstermin.
- Beispiel: Zulassung am 2. Jänner → du kannst zum 1. Februar kündigen. Das Schreiben muss mit der Monatsfrist spätestens Anfang Jänner beim Versicherer sein – schick es am besten schon im Dezember ab.
- Ordentliche Kündigung Kasko: Teilkasko- und Vollkaskoschutz kündigst du zur Hauptfälligkeit deines Vertrags. Die Hauptfälligkeit steht in deiner Polizze – meist ist das der Monatserste nach der Zulassung, es kann aber auch ein anderer Termin sein (z. B. der 1. Jänner). Prüfe also die Polizze, bevor du kündigst.
- Den Stichtag für die Haftpflicht findest du im Zulassungsschein (Tag der Erstzulassung des Fahrzeugs auf dich), den Kasko-Termin in der Polizze.
Wichtig: Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung beim Versicherer. Kündigst du nicht fristgerecht, verlängert sich der Vertrag typischerweise um ein weiteres Jahr. Kündige schriftlich (Brief oder E-Mail, je nach Anbieter) und lass dir die Kündigung bestätigen.
Außerplanmäßig wechseln: Prämienerhöhung, Schadenfall, Fahrzeugwechsel
Wie in Deutschland gibt es auch in Österreich Wege aus dem laufenden Vertrag:
- Prämienerhöhung: Erhöht der Versicherer die Prämie, ohne die Leistungen zu verbessern, kannst du außerordentlich kündigen – in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Nicht als Erhöhung zählt die gesetzliche Anpassung der motorbezogenen Versicherungssteuer.
- Schadenfall: Nach einem Schaden können beide Seiten das Kündigungsrecht ausüben – du etwa, wenn du mit der Abwicklung unzufrieden bist.
- Fahrzeugwechsel / Verkauf: Beim Wechsel des Fahrzeugs versicherst du das neue Auto frei am Markt. Beim Verkauf geht der Vertrag auf den Käufer über – melde den Verkauf dem Versicherer unverzüglich.
Bonus-Malus: dein Rabatt reist mit
Österreichs Kfz-Versicherung basiert auf dem Bonus-Malus-System – dem österreichischen Pendant zur deutschen Schadenfreiheitsklasse:
- Pro schadenfreiem Jahr steigst du eine Bonusstufe auf und zahlst weniger Prämie (in der Haftpflicht üblicherweise Stufen von 0 bis 9, je nach Gesellschaft).
- Nach einem schuldhaften Schaden wirst du zurückgestuft (Malus) – die Prämie steigt.
- Beim Wechsel wird dein Stand aus der Vorversicherung übernommen. Halte dafür die Unterlagen deines bisherigen Vertrags bereit bzw. gib die schadenfreien Jahre korrekt an – falsche Angaben fallen bei der Datenabfrage auf und können teuer werden.
Wie genau sich die Prämie aus Bonus-Malus, Leistung (kW) und weiteren Faktoren zusammensetzt, erklärt der Ratgeber Kfz-Versicherung berechnen in Österreich.
Der Wechsel in 3 Schritten
Schritt 1: Kündigungsmöglichkeit prüfen
Blick in den Zulassungsschein: Wann war die Zulassung? Die Haftpflicht kündigst du mit einem Monat Frist zum Ersten des Folgemonats. Beispiel: Zulassung 2. Jänner → Kündigung zum 1. Februar, Schreiben am besten schon im Dezember abschicken. Hast du eine Kasko, gilt deren Hauptfälligkeit aus der Polizze – meist der Monatserste nach der Zulassung, aber nicht immer. Liegt eine Prämienerhöhung oder ein Schadenfall vor, geht es sofort.
Schritt 2: Prämien vergleichen und neu abschließen
Halte bereit: Zulassungsschein (Typ, Leistung in kW, Erstzulassung), aktuelle Police (Bonus-Malus-Stand) und deine jährliche Fahrleistung. Vergleiche nicht nur die Prämie, sondern auch die Leistungen (dazu gleich mehr). Wichtig: Schließe die neue Versicherung ab, bevor du die alte kündigst – ohne Haftpflichtdeckung darf das Fahrzeug keinen Meter bewegt werden.
Schritt 3: Alte Versicherung kündigen
Kündige schriftlich mit Angabe von Versicherungsscheinnummer, Kennzeichen und Kündigungstermin. Eine passende Formulierung findest du in unserem Kündigungsvorlagen-Paket (mit AT-Fassung). Warte die Kündigungsbestätigung ab und prüfe, ob zu viel gezahlte Prämie erstattet wird.
Darauf solltest du beim Vergleich achten
- Deckungssummen Haftpflicht: Gesetzlich vorgeschrieben sind 7,79 Mio. € je Schadenfall (davon bis 6,45 Mio. € für Personenschäden). In der Praxis bieten die Versicherer in Österreich mindestens 10 Mio. € an – empfehlenswert sind 10 bis 12 Mio. €. Der Aufpreis gegenüber der Mindestdeckung ist klein, der Schutz im Ernstfall enorm.
- Kasko-Umfang: Teilkasko (Diebstahl, Glas, Wildunfall, Elementar) oder Vollkasko (zusätzlich selbst verschuldete Schäden)? Bei Neuwagen und jungen Gebrauchten ist Vollkasko meist sinnvoll; bei älteren Fahrzeugen rechnen, ob sich der Aufpreis lohnt.
- Selbstbehalt: Ein höherer Selbstbehalt senkt die Prämie – sinnvoll, wenn du kleine Schäden selbst tragen könntest.
- Zusatzbausteine: Insassen-Unfall, Lenkerschutz, Kasko-Plus-Pakete, Schutzbrief – brauchst du sie wirklich? Nicht jeder Baustein ist sein Geld wert.
- Zahlungsweise: Jährliche Zahlung ist meist günstiger als monatliche Teilzahlung (Ratenzuschlag).
Häufige Fragen zum Wechsel
Wann kann ich die Kfz-Versicherung in Österreich wechseln? Haftpflicht: regulär zum Ersten des Monats nach dem Zulassungsdatum (Monatsfrist – Beispiel: Zulassung 2.1. → Kündigung zum 1.2.). Kasko: zur Hauptfälligkeit laut Polizze. Jederzeit bei Prämienerhöhung, Schadenfall oder Fahrzeugwechsel.
Kann ich jederzeit wechseln? Nein – nur zu den genannten Terminen bzw. mit Sondergrund.
Wie läuft der Wechsel ab? Kündigungsmöglichkeit prüfen, neue Versicherung abschließen, alte schriftlich kündigen. Bonus-Malus wird übernommen.
Was passiert mit meinem Bonus-Malus? Er bleibt erhalten und wird vom neuen Versicherer berücksichtigt.
Brauche ich eine eVB-Nummer? Nein, die gibt es nur in Deutschland. In Österreich übermittelt der Versicherer die Bestätigung elektronisch.
Keinen Wechsel-Termin mehr verpassen: Trag dich hier in unsere kostenlose Erinnerung ein – wir schreiben dich rechtzeitig zum jährlichen Tarif-Check an.
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Stand: Juli 2026. Fachlich geprüft von Rudolf Adlmanninger, Versicherungsmakler.